Einladung zum Studium Generale „70 Jahre Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg – die Landesverfassung im Lichte der Rechtsprechung“

am Dienstag, 19. Mai 2026, 17:30 Uhr, im Hörsaal Z 5.12
Eintritt frei, Anmeldung nicht erforderlich!
R E F E R E N T
Prof. Dr. Malte Graßhof
Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg


Die Landesverfassung von Baden-Württemberg trat vor nunmehr über 70 Jahren in Kraft. Mit ihr vereinten sich die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum heutigen Südweststaat. Mit Inkrafttreten der Landesverfassung wurde auch der Staats-gerichtshof für das Land Baden-Württemberg eingerichtet, der im Dezember 2015 seinen heutigen Namen „Verfassungsgerichtshof“ erhielt. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, dass das Verfassungsgericht unseres Landes nicht für den Staat, sondern für die Verfassung da ist. Zudem ist der Gerichtshof seit der Einführung der Verfassungsbeschwerde im Land im Jahre 2013 nicht mehr nur auf innerstaatliche Streitfragen zwischen Verfassungsorganen beschränkt, sondern prinzipiell auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Die Entschei-dungen des Verfassungsgerichtshofs binden Landtag und Landesregierung sowie alle Ge-richte und Behörden des Landes. Sie haben Gesetzeskraft, soweit sie Landesrecht für nichtig oder mit der Landesverfassung unvereinbar erklären.
Der Referent, Prof. Dr. Graßhof, wurde 2018 durch den Landtag zum Präsidenten des Ver-fassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt. Im Hauptamt ist er Präsi-dent des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.